Krankenkassenzuschuß zu Ihrer Raucherentwöhnung
Unsere Raucherentwöhnung entspricht den Kriterien nach § 20 SGB V und wurde von zahlreichen Krankenkassen geprüft und anerkannt.
Da unsere Raucherentwöhnung am Seminarort Frankfurt jedoch noch relativ neu ist, kann es sein, dass sie hier noch nicht bei allen örtlichen Krankenkassen bekannt ist.
Dennoch sind unsere Krankenkassenanerkennungen selbstverständlich auch für Frankfurt und die Städte der Region Frankfurt gültig.
Falls ein Krankenkassenmitarbeiter Ihnen bei einer Vorabanfrage eine Auskunft wie etwa "diese Entwöhnung ist nicht in unserer Datenbank" geben sollte, lassen Sie sich davon nicht verunsichern, sondern schicken ihm einfach den folgenden Link. Auf der folgenden Seite finden Krankenkassen alle Infos und Anerkennungsschreiben, die sie für die Beschussung brauchen:
http://raucherentwoehnung-hypnose-nichtraucher.de/raucherentwöhnung/infos-für-krankenkassen
So bekommen Sie normalerweise leicht und unkompliziert Ihren Kassenzuschuß zu unserer professionellen Raucherentwöhnung.
